Ankündigung der Kirchenvorstandswahl
Demokratie von unten: Die Kirchenvorstandswahlen
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt; zuletzt 2015. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung.
Die Aufgaben des Kirchenvorstands
- Das Gemeindeleben und Angebote für die Gemeinde gestalten,
- die Finanzen und das Vermögen der Gemeinde verwalten,
- die Gebäude bewirtschaften und erhalten,
- Seelsorge und Gottesdienst mitgestalten und mitverantworten,
- religionspädagogische Angebote mit der Kita entwickeln,
- die Gemeinde in rechtlichen Fragen vertreten,
- Kontakt zu den Gruppen in der Gemeinde pflegen,
- Gesprächspartner sein,
- Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising gestalten, usw.
In diesem und den nächsten Gemeindebriefen werden wir über die Arbeit in unserer Gemeinde berichten. Auch werden wir uns persönlich vorstellen und über unsere Arbeit im Kirchenvorstand berichten.
Was uns auszeichnet?
Wir sind weltoffen und tolerant und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Michaelsgemeinde als Kunst-Kultur-Licht-Kirche im Martinsviertel zu gestalten. Wir freuen uns auf neue Mitwirkende – Menschen, die sich mit ihren Stärken einbringen möchten, die die Gemeinschaft und gute Nachbarschaft im Viertel gestalten wollen, für die Glauben, Spiritualität und Nächstenliebe eine gewisse Bedeutung im Leben haben und die ein bisschen Zeit mitbringen.
Vielleicht weckt das ihr Interesse an einer Mitarbeit! Wir würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen!